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Rechte der Kinder

 
     
 

 

Kinderrechte sind allgemein verbindliche Menschenrechte und in der Kinderrechtskonvention der UN (Vereinte Nationen) sowie im Grundgesetz der BRD festgelegt.

 

Neben allen anderen Kinderrechten und Statuten halten wir für besonders wichtig die

 

Rechte der Kinder im Heim

Recht auf Information über die Rechte und Einhaltung der Rechte

Gleiche Rechte und Pflichten für Jungs und Mädchen

Recht auf eine Interessenvertretung

Beschwerderecht

Recht auf monatliches Taschengeld. Die Höhe ist bayernweit festgelegt.

Recht auf Schutz der  Privatsphäre:
z. B. Zimmer, Bett, Schrank, Eigentum
Das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit (Anklopfen und Warten)

Recht auf gewaltfreie Erziehung ohne
schlagen
beleidigen
verletzen

Brief bzw. Postgeheimnis

Telefongeheimnis

Die  Pflicht, diese Rechte anderen gegenüber zu achten!

Recht auf Mitsprache bei der Wahl der Schule und Ausbildung

Ab 14 Jahren freie Entscheidung über die Religionszugehörigkeit

Recht auf Beteiligung am Hilfeplangespräch (Vorbereitung, Teilnahme und Ergebnis)

Das Recht sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden