Kinderrechte sind allgemein verbindliche Menschenrechte und in der Kinderrechtskonvention der UN (Vereinte Nationen) sowie im Grundgesetz der BRD festgelegt.
Neben allen anderen Kinderrechten und Statuten halten wir für besonders wichtig die
Rechte der Kinder im Heim
Recht auf Information über die Rechte und Einhaltung der Rechte
Gleiche Rechte und Pflichten für Jungs und Mädchen
Recht auf eine Interessenvertretung
Beschwerderecht
Recht auf monatliches Taschengeld. Die Höhe ist bayernweit festgelegt.
Recht auf Schutz der Privatsphäre:
z. B. Zimmer, Bett, Schrank, Eigentum
Das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit (Anklopfen und Warten)
Recht auf gewaltfreie Erziehung ohne
schlagen
beleidigen
verletzen
Brief bzw. Postgeheimnis
Telefongeheimnis
Die Pflicht, diese Rechte anderen gegenüber zu achten!
Recht auf Mitsprache bei der Wahl der Schule und Ausbildung
Ab 14 Jahren freie Entscheidung über die Religionszugehörigkeit
Recht auf Beteiligung am Hilfeplangespräch (Vorbereitung, Teilnahme und Ergebnis)
Das Recht sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden